Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder von
der Beihilfe erstattet. In der Regel sind dies etwa 30 bis 50 Sitzungen pro Jahr meist zu 100%. Während der probatorischen Phase (erste 5 Sitzungen) sollte bei Bedarf ein Antrag der
Kostenübernahme gestellt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für die Therapie bei mir, etwa wenn in einem angemessenen Zeitraum kein für ihre Problematik qualifizierter
Kassenvertragstherapeut zur Verfügung steht. Hierzu müssten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme einer „außervertraglichen Verhaltenstherapie“
stellen.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt.
Egal, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, Sie können als Selbstzahler meine Leistungen in Anspruch nehmen.
Als Selbstzahler genießen Sie, neben den Vorteilen der schnellen Terminvergabe, eine besondere Form der Diskretion, da durch den fehlenden Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Krankenkasse keinerlei Daten über Ihr Anliegen dokumentiert werden.
Jeder Kostenübernahmeantrag muss die Diagnose einer psychischen Störung beinhalten.
Der Wechsel in die private Kranken- und Zusatzversicherung, der Abschluss bestimmter Renten- und Lebensversicherungen oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis u.ä. sind Bereiche, bei denen geprüft wird, ob es psychische Vorerkrankungen gibt, die dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden. Das kann im ungünstigen Fall den Abschluss der gewünschten Versicherung bzw. den beruflichen Wechsel in den Beamtenstatus verhindern.