Dipl. Psychologin Regina Dragusha Psychologischer Psychotherapeut
Dipl. Psychologin Regina DragushaPsychologischer Psychotherapeut

Rahmenbedingungen

Wie hoch sind die Kosten?

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder von der Beihilfe erstattet. In der Regel sind dies etwa 30 bis 50 Sitzungen pro Jahr meist zu 100%. Während der probatorischen Phase (erste 5 Sitzungen) sollte bei Bedarf ein Antrag der Kostenübernahme gestellt werden. 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für die Therapie bei mir, etwa wenn in einem angemessenen Zeitraum kein für ihre Problematik qualifizierter Kassenvertragstherapeut zur Verfügung steht. Hierzu müssten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme einer „außervertraglichen Verhaltenstherapie“ stellen.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare werden Ihnen von Ihrer Krankenversicherung zur Verfügung gestellt.

Egal, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, Sie können als Selbstzahler meine Leistungen in Anspruch nehmen.

Als Selbstzahler genießen Sie, neben den Vorteilen der schnellen Terminvergabe, eine besondere Form der Diskretion, da durch den fehlenden Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Krankenkasse keinerlei Daten über Ihr Anliegen dokumentiert werden.

Jeder Kostenübernahmeantrag muss die Diagnose einer psychischen Störung beinhalten. 

Der Wechsel in die private Kranken- und Zusatzversicherung, der Abschluss bestimmter Renten- und Lebensversicherungen oder die Übernahme in ein Beamtenverhältnis u.ä. sind Bereiche, bei denen geprüft wird, ob es psychische Vorerkrankungen gibt, die dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden. Das kann im ungünstigen Fall den Abschluss der gewünschten Versicherung bzw. den beruflichen Wechsel in den Beamtenstatus verhindern. 

 

Vorteil Privatpraxis

Wenn Sie sich in einer Privatpraxis beraten oder behandeln lassen,

können dies Ihre Vorteile sein:

Als Selbstzahler einer Psychotherapie in einer Privatpraxis genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung und somit eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Kein Schriftstück über Sie verlässt die Praxis. 

Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie (Einzel) fordern alle gesetzlichen und einige private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung / Krankheit = Diagnose nach ICD 10.

Je nach Beruf, bzw. Beschäftigungsverhältnis 

(z.B. Anwartschaft auf Verbeamtung; geplanter Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung; Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung u.a.) 

kann das unter Umständen von Bedeutung sein und eine Selbstzahlung für Sie erwägenswert machen, da oft sehr genaue Angaben zu Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert  werden. 

Psychologische Beratung in schwierigen Lebensphasen /-Situationen (= Konfliktbearbeitung; wenn keine behandlungsbedüfrtige psychische Erkrankung vorliegt),  ist von Psychotherapie abzugrenzen und ist eine Selbstzahlerleistung, die viele Menschen mittlerweile ganz selbstverständlich in schwierigen Lebensphasen /-Situationen oder Krisen in Anspruch nehmen.

Paartherapie / Eheberatung sind in Deutschland keine Krankenkassenleistungen

 

 

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